Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem/der Vertragspartner/-in und dem Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e. V., Breitenfelder Str. 12, 04155 Leipzig.

II. Ablauf der Anmeldung
Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Teilnehmenden können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail anmelden.

III. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung für Veranstaltungen stellt ein verbindliches Angebot an den Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. zum Abschluss eines Vertrages dar. Anmeldungen zu Veranstaltungen werden nicht ausdrücklich bestätigt. Sofern der/die Teilnehmende keine Absage auf eine Anmeldung erhält, gilt die Anmeldung als bestätigt und der Vertrag als zustande gekommen.
Sofern eine Veranstaltung belegt ist oder ausfällt, erhalten die Teilnehmenden eine Benachrichtigung.
Bei Veranstaltungen mit einem begrenzten Kreis an Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden Anmeldungen nach dem Tag des Eingangs berücksichtigt.

IV. Speicherung der Anmeldung
Ihre Anmeldedaten werden beim Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. bis zur vollständigen Abwicklung der gebuchten Veranstaltung gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihrer Anmeldung verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. Nach Abschluss einer Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung unter Ausweis des Teilnahmebeitrages. Die Anmeldedaten vorbehaltlich der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden gelöscht und können nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

V. Teilnahmegebühren
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren sind den jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen.
Die Gebühren für Veranstaltungen müssen bis spätestens 14 Tage nach der Anmeldung bei beim Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. eingegangen sein. Bei einer Anmeldung, die weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar.
Eine Zahlung ist per Überweisung oder in bar möglich.
Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung behält sich Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. das Recht vor, Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen.
Nach Abschluss einer Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung unter Ausweis des Teilnahmebeitrages. Wenn bescheinigt werden soll, dass der Teilnahmebeitrag von einem Unternehmen oder Organisation gezahlt wurde, ist das bei der Anmeldung anzugeben.

VI. Durchführung
Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige Mindestteilnehmendenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden der/dem Teilnehmenden umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere übernimmt der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. keine Haftung für in Verbindung mit der Absage einer Veranstaltung der/dem Teilnehmenden entstandene Übernachtungs- oder Anreisekosten, die nicht mehr storniert werden können, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. vor, das zu dem eingetretenen Schaden geführt hat.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn eine Veranstaltung mit dem Namen eines Referenten angekündigt wurde.
Der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Muss eine Veranstaltungseinheit aus vom Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Referenten), wird sie nach Möglichkeit nachgeholt.
Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht.

VII. Rücktritt
Bei Veranstaltungen berechnet der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. im Falle des Rücktritts bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine pauschale Aufwandsentschädigung von 12 EUR. Bei einem späteren Rücktritt sind die Teilnehmenden zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.
Für länger andauernde Veranstaltungen gelten besondere Rücktrittsregelungen. Diese sind in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V.
Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren.

VIII. Haftung
Der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. haftet gegenüber dem Vertragspartner nur für Schäden aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, es sei denn, es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor. Der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden nur, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten, die der Vertragspartner nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist zudem auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. nicht zu vertreten hat, befreien den Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. Der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. wird im Falle höherer Gewalt die Teilnehmenden unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und die Teilnahmegebühr bei Ausfall der Veranstaltung unmittelbar erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

IX. Urheberrecht
Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie für die Software. Das Kopieren und Weiterleiten von Unterlagen oder Software an Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung vom Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. zulässig.

X. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

XI. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.

Leipzig, am 28.August 2018