1. Geltungsbereich und Gegenstand
(1) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die vom BzFdG durchgeführt werden.
(2) Veranstaltungen im Sinne dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind Veranstaltungen in Präsenz, rein virtuelle Veranstaltungen oder hybride Veranstaltungen.
(3) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der BzFdG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Gegenstand dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ist die Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer, die Durchführung der Veranstaltung sowie die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen durch den BzFdG.
2. Anmeldung; Vertragsschluss
(1) Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, gibt der Teilnehmer mit der Anmeldung ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den BzFdG zu Stande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die per E-Mail oder Post zugesendet wird.
(2) Ein Anspruch auf Teilnahme an besteht nur, sofern der BzFdG die Anmeldung bestätigt hat.
3. Technische Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
(1) Für die virtuelle Teilnahme an einer Veranstaltung ist eine Internetverbindung, ein Endgerät samt entsprechenden gängigen Webbrowser und ggf. erforderlicher Hardware (Lautsprecher / Mikrofon) erforderlich. Die genauen technischen Anforderungen ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung oder werden dem Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail übermittelt.
(2) Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sofern der Teilnehmer die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder es während der Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, die von dem Teilnehmer zu vertreten sind, entbindet das den Teilnehmer nicht von einer etwaigen Zahlungspflicht.
(3) Erhält der Teilnehmer zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung Zugangsdaten, darf der Teilnehmer diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte bestehen.
4. Veranstaltungsbeschreibung
(1) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des BzFdG.
(2) Änderungen im Programmablauf und/oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Der BzFdG bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf der Webseite mitzuteilen.
5. Teilnahmegebühr; Fälligkeit, Minderung
(1) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der Teilnehmer verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
(2) Die Teilnahmegebühr ist im Voraus gemäß den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist spätestens binnen 14 Tagen nach Aufforderung auf das genannte Konto zu zahlen. Soweit eine vorherige Überweisung nicht möglich ist, kann nach vorheriger Abstimmung mit dem BzFdG die Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung in bar geleistet werden.
(3) Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
6. Widerrufsrecht
Sind Sie Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie im Folgenden informieren. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung ge-wählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An den
Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. (BzFdG):
Meisenweg 39
04451 Borsdorf
Tel.: 0341 – 69 95 84 11
info@genossenschaftsgedanke.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
– den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*)Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung
7. Stornierung durch Teilnehmer; Benennung eines Vertreters
(1) Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht für den Teilnehmer ist nicht vereinbart.
(2) Kann der Teilnehmer an der Veranstaltung – gleich aus welchen Gründen – nicht teilnehmen, ist die Teilnahmegebühr dennoch fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer seine Teilnahme noch vor Veranstaltungsbeginn absagt.
(3) Kann der Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen, ist er berechtigt einen Vertreter zu benennen, der statt ihm an der Veranstaltung teilnimmt. Der Vertreter muss gegenüber dem BzFdG benannt werden. Hierzu sind die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben in Textform an den BzFdG zu senden.
8. Absage durch BzFdG; Rücktritt des BzFdG
(1) Der BzFdG behält sich vor, die Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem BzFdG unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerischen Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung
oder Tod eines Referenten oder sonstiger Personen, die für Inhalte und Durchführung des Veranstaltungsprogramms wesentlich sind.
(2) Wird die Veranstaltung nach Maßgabe von Absatz 1 abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Für bereits geleistete Zahlungen kann der Teilnehmer Erstattung verlangen. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen dem Teilnehmer nicht zu, soweit der Veranstalter den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten hat.
(3) Ist die Zahl der Anmeldungen für die Veranstaltung so gering, dass eine Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungsformates und der geplanten Rahmenbedingungen hierfür (z.B. Referentenzahl) für den BzFdG wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist der BzFdG berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen.
9. Störung der technischen Infrastruktur
Der Teilnehmer ist verpflichtet, jede Tätigkeit zu unterlassen, die bestimmt oder geeignet ist die Online-Veranstaltung oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu stören und/oder übermäßig zu überlasten.
10. Bild- und Tonaufnahmen
(1) Die Anfertigung von Ton- und Filmaufnahmen oder ein Streaming vor, während und/oder nach der Veranstaltung ist untersagt. Die Anfertigung und Nutzung von Bildaufnahmen der Veranstaltung zu gewerblichen, insbesondere zu Werbezwecken sind untersagt.
(2) Bildaufnahmen, insbesondere zu privaten Zwecken, sind im Übrigen widerruflich und vorbehaltlich gestattet. Durch die Anfertigung und/oder Verwendung von Aufnahmen auch zu privaten Zwecken können Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Mit der Gestattung der Anfertigung von Aufnahmen durch den BzFdG ist die Einräumung von Nutzungsrechten oder Einwilligungen Dritter nicht verbunden.
(3) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltungen Bilder -und Tonmaterial in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen durch vom BzdFdG beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer mit der Veröffentlichung von Fotos/Aufnahmen einverstanden, auf denen auch sie erkennbar sind. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, die Fotograf/innen oder die Veranstalter darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden, soweit es im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten liegt.
11. Veranstaltungsmaterial; Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Der BzFdG ist berechtigt, eingereichte Beiträge im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer zu übermitteln, auf der Website öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.
(2) An Teilnehmer übermittelten Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Verbreitungen oder Veröffentlichungen dieser Unterlagen sind nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des BzFdG ausschließlich für private Zwecke gestattet.
12. Haftung
(1) Der BzFdG übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten in den Veranstaltungsunterlagen gemachten Angaben und Inhalte. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltung Erlernten und/oder Vermittelten entstanden sind.
(2) Der BzFdG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der BzFdG nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(3) Der BzFdG haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Haftungsumfang auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BzFdG.
13. Datenschutz
(1) Es werden personenbezogene Daten erhoben, die der Erfüllung eines Vertrages (Durchführung der Veranstaltung) dienen. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Diese Daten umfassen maximal:
– Namen
– ggf. Titel
– Geschlecht/Anrede
– Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
– Institution (Genossenschaft, Verband etc.)
(2) Die Daten werden zur Durchführung der Veranstaltung genutzt. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht. Die Aufnahme in den Teilnahmelisten erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
(3) Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der Gewährleistungsvorschriften, mithin drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, gelöscht.
(4) Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft zu vorstehend genannten Datenkategorien sowie auf deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung.
14. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Leipzig, am 20. Juni 2024