Dem Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. (BzFdG) ist vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Möglichkeit gegeben worden im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung zu dem geplanten Vorhaben zu nehmen, das Genossenschaftsgesetz zu ändern. Die Idee des BMJ ist es, dass durch die geplanten Änderungen die genossenschaftliche Rechtsform gestärkt wird. Dabei gibt es drei Schwerpunkte:
- Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften
- Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform
- Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften