Genossenschaften in Corona-Zeiten

Die  Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie beeinträchtigen auch die Handlungsmöglichkeiten von Genossenschaften. Der Bundestag hat deshalb am 25.3.2020 gesetzliche Erleichterungen beschlossen, mit denen auch dann Beschlüsse gefasst werden können, wenn in der Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere virtuelle Sitzungen vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise gültig durchgeführt werden. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Erläutert vom Zdk Hamburg e.V.: https://www.zdk-hamburg.de/corona/beschluesse-der-genossenschaftsorgane/

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