Genossenschaftsfinanzierung vor neuen Herausforderungen

Vom Fachforum mit der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 15.10.2014 in Berlin

Dazu diskutierten 90 ExpertInnen aus Politik und Wissenschaft, Genossenschaften und Verbänden in einem öffentlichen Fachforum am 15. Oktober auf Einladung des Bundesvereins zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin sehr engagiert.

Engagierte Teilnehmer

Engagierte Teilnehmer

Aktueller Hintergrund war vor allem die geplante Erweiterung des Anwendungsbereiches des Vermögensanlagegesetzes (VermAlG) um partiarische und Nachrangdarlehen, das betrifft auch Mitgliederdarlehen in Genossenschaften, auf die dann die umfangreichen Prospektpflichten zuträfen. Die Diskussion bestätigte aus Sicht unseres Vereins überzeugend, dass die durch den Referentenentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz konstruierten, potenziell viele Genossenschaften schädigenden und wichtige Bürger-Projekte ausbremsenden Widersprüche, zwischen dem erforderlichen Verbraucherschutz zur Regulierung des Grauen Kapitalmarktes und genossenschaftlicher Selbstbestimmung recht schnell aufgelöst werden sollten! Dazu sind zunächst die von mehreren Verbänden geforderten Ausnahmetatbestände im Vermögensanlagegesetz für Genossenschaften umzusetzen, um die Finanzierung genossenschaftlicher Projekte weiterhin zu ermöglichen und den Genossenschaftsgedanken nicht auf diese Weise zu konterkarieren. Weil, das Herzstück der Genossenschaften ist die Umsetzung des Förderprinzips. Bei der Finanzierung durch die Mitglieder handelt es sich um die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft dienendes Vermögen – also um Mittel zum Zweck, „der Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale und kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“ (§ 1 Abs. 1 GenG). Die Mitglieder verstehen ihre Darlehen zur Umsetzung des Förderzwecks ihrer Genossenschaft weder als „öffentliche Angebote“ oder „Vermögensanlagen“ (§ 1 VermAnlG) noch als „Investmentvermögen“ (§ 1 KAGB).

Umgekehrt sollten geeignete Finanzierungsinstrumente zur Stärkung investitionsintensiver und sozialer Genossenschaftsprojekte ermöglicht, befördert, genutzt und weiterentwickelt werden: genossenschaftliche Förder- und Investitionsfonds, wie sie der BzFdG Ende der 90iger Jahre bereits vorschlägt für den wohnungsgenossenschaftlichen Bereich (Stichwort Rekommunalisierung, Genoimmoinvestfonds für NRW) oder die Nutzung von „Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum“ (EUSEF), möglich seit Frühjahr 2013.

Am 10.11.2014 legte die Regierung einen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes vor, der Ausnahmeregelungen für Genossenschaften vorsieht. – Wir werden berichten. Das Programm und die Beiträge finden Sie hier.

Programm

Kuhnert_Praesentation

Boesche-Fiedler_Praesentation

Wieg_Praesentation

 

Referent Jan Kuhnert

Referent Jan Kuhnert

Referent Mathias Fiedler

Referent Mathias Fiedler

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