Neben der Novellierung des GenG flankierende Maßnahmen erforderlich (2006)

Der BzFdG fordert im Zusammenhang mit der Reform des Genossenschaftsgesetzes (2006) weitere Maßnahmen, wenn die eG im Vergleich zu anderen Rechtsformen (wieder) besser abschneiden und als Rechtsform gewählt werden soll.

Erforderliche flankierende Maßnahmen sind u.a.:

  • Eine umfassende Informations- und Bildungsoffensive zum Genossenschaftsgedanken und seiner Umsetzung;
  • Die Aufnahme der eG als gleichberechtigte Unternehmensform in die öffentlichen Beratungs- und Förderprogramme für Existenzgründer;
  • Eine Klarstellung des Bundesministeriums der Finanzen, dass und unter welchen Bedingungen Genossenschaften gemeinnützig sein können;
  • Eine intensive Kommunikation mit den beratenden Berufen bzw. deren Organisationen mit dem Ziel, dass bei deren Beratungen bei Neu- und Umgründungen, Betriebsnachfolgen etc. die eG als Alternative mit in Betracht gezogen wird;
  • Überprüfung und Anpassung der Prüfungstätigkeit und der Gebühren sowie Transparenz darüber durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände infolge der Gesetzesänderung.

Die Stellungnahme finden Sie hier: Flankierende_Massnahmen

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