Online-Fachgespräch zur aktuellen Reform des Genossenschaftsgesetzes
Mittwoch, 28. Oktober 2026 | 10:30–12:00 Uhr | Online
Was macht eine Genossenschaft aus? Welche Bedeutung hat die Förderung ihrer Mitglieder? Und wie weit kann oder soll dieses Prinzip künftig reichen?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich ein Online-Fachgespräch des Bundesvereins zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e. V. (BzFdG) im Rahmen des Projekts Geno-Wissen teilen. Anlass ist die aktuelle Reform des Genossenschaftsgesetzes, über die der Deutsche Bundestag derzeit berät.
Worum geht es?
Mit der Reform soll auch § 1 GenG geändert werden – die Vorschrift, die den Zweck der Genossenschaft und damit ein wesentliches Merkmal dieser besonderen Rechtsform definiert. Die geplante Änderung berührt somit eine grundsätzliche Frage: Was macht eine Genossenschaft aus und welche Bedeutung hat die Förderung ihrer Mitglieder?
Der Regierungsentwurf sieht zwei Änderungen vor: Zum einen soll klargestellt werden, dass die bloße gemeinschaftliche Vermögensanlage kein zulässiger Förderzweck einer Genossenschaft ist. Zum anderen soll ausdrücklich anerkannt werden, dass die Förderung der Mitglieder nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar erfolgen kann.
Während der Ausschluss der reinen Vermögensanlage auf breite Zustimmung stößt, wird die ausdrückliche Anerkennung der mittelbaren Mitgliederförderung unterschiedlich bewertet. Die Positionen reichen von der grundsätzlichen Ablehnung einer solchen Ergänzung über die Zustimmung zur Gesetzesänderung bei gleichzeitiger Kritik an ihrer Begründung bis hin zur umfassenden Unterstützung der vorgesehenen Öffnung des Förderbegriffs.
Das Fachgespräch möchte diese unterschiedlichen Positionen und ihre Argumente sichtbar machen und miteinander ins Gespräch bringen. Dabei geht es nicht nur um die Auslegung einzelner Formulierungen, sondern um das zukünftige Verständnis der Genossenschaftsidee und die Bedeutung der Mitgliederförderung.
Ziel ist es, einen offenen fachlichen Austausch zu ermöglichen und insbesondere den Mitgliedern des Deutschen Bundestages eine fundierte Grundlage für die anstehenden gesetzgeberischen Entscheidungen zu bieten.
Es diskutieren
- Prof. Dr. Christian Picker, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Eberhard Karls Universität Tübingen
- Johanna Kühner / Matti Pannenbäcker, #GenoDigital
- Mathias Fiedler, Vorstandssprecher des Zentralverbands deutscher Konsumgenossenschaften e. V. (ZdK)
Moderation: Dr. Joscha Metzger, BzFdG e.V.
Nach kurzen Eingangsstatements der drei Gesprächspartner steht die Diskussion im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden sind ausdrücklich eingeladen, sich mit Fragen und eigenen Perspektiven einzubringen.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Hintergrund und weiterführende Informationen
Wer sich vorab mit der geplanten Gesetzesänderung und den unterschiedlichen Positionen zur Mitgliederförderung beschäftigen möchte, findet hier weiterführende Informationen.
Gesetzgebungsverfahren
• Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform – Informationen zum parlamentarischen Verfahren und Zugang zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8410).
• Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Genossenschaftsrecht
Wissenschaftliche Perspektive
• Christian Picker: „Genossenschaftsreform mit Augenmaß“, Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 75 (2025), Heft 1–2, S. 1–6. Beitrag als PDF bei der Deutschen Nationalbibliothek.
• Volker Beuthien: „Dürfen eingetragene Genossenschaften ihre Mitglieder nur mittelbar fördern? Kritik an der beabsichtigten Neufassung des § 1 GenG“, Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, 76 (2026), Heft 1, S. 23–29. Zusammenfassung und Text der Veröffentlichung.
Positionen aus der genossenschaftlichen Praxis
• #GenoDigital: Stellungnahme zum Referentenentwurf der Genossenschaftsgesetz-Novelle.
• ZdK: „Mitgliederförderung im Wandel – Wie weit darf die mittelbare Förderung reichen?“ und Stellungnahme zum Regierungsentwurf
