Wir, Mathias Fiedler und Angelika Noß, trafen uns am 22.02.2024 im Büro der Abgeordneten im Paul-Löbe-Haus. Die Genossenschaften stehen aktuell vor vielen Herausforderungen, die durchaus politische Relevanz haben, denen aber nur unzureichende Aufmerksamkeit gezollt wird. Diesen Herausforderungen ausreichend Aufmerksamkeit zu verschaffen und einer Lösung zuzuführen ist eine Aufgabe des Bundesvereins und ein wichtiges Anliegen der Genossenschaftsbeauftragten. Frau Wegling schildert, dass auf Grund der diversen Geschäftsfelder, auf denen Genossenschaften aktiv sind, eine überdisziplinäre Zusammenarbeit der entsprechenden Ministerien notwendig sei. Bei verschiedensten Beratungen zu Gesetzesentwürfen, in Arbeitsgruppen zu Förderinstrumentarien würde sie die Hand heben und darauf hinweisen, dass auch Genossenschaften zu berücksichtigen seien. Zunehmend mit Erfolg! Ihr politischer Schwerpunkt liegt auf dem Wohnungsbau.
Seit Juli 2023 liegt vom BMJ ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vor. Wie ist der Stand?
Ein wichtiger Meilenstein gerade im Punkto Digitalisierung von Genossenschaften. Die Verbändeanhörungen des Ministeriums sind erfolgt. Der entsprechende Referentenentwurf wird im 1. Quartal 2024 erwartet.
Thema Neue Wohngemeinnützigkeit
Kann dieses Vorhaben noch in dieser Legislatur umgesetzt werden?
Ein „grünes“ Baby, mit dessen Geburt nicht nur der dritte Koalitionspartner seine Probleme hat. Im Haushalt sind 300 T€ für dieses Projekt eingestellt, so dass wir davon ausgehen können, dass es auch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden wird. Grundsätzlich kann man davon ausgehen: wenn es einen Haushaltstitel gibt, passiert auch was, ist ein ernsthaftes Interesse zur Umsetzung gegeben. Bei der Sicherung einer dauerhaften Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums gibt es kaum eine Alternative.
Thema Förderung von Genossenschaften, v.a. im Wohnungsbau, und Bürokratieabbau.
Welchen Aufgaben stellen sie sich?
Der Fokus liegt auf der Schaffung politischer Rahmenbedingungen für den Neubau von Wohnungen, v.a. im unteren und mittleren Mietpreissegment. Die planmäßige Umsetzung der Neubauziele kann man nur erreichen, wenn auch die Genossenschaften einbezogen und zielführende Förderungen auf den Weg gebracht werden. Die Fördertöpfe sind größer geworden aber noch nicht ausreichend. Die Frage: Wo fließt das Geld hin“ müssen wir uns immer stellen. Auf der anderen Seite brauchen wir mehr Vertrauen, um auch hinderliche Bürokratie abzubauen. Grundsätzlich brauchen wir keine Förderinstrumente und –programme um sie „ins Schaufenster zu stellen“ sondern solche, die uns weiter bringen, die nachhaltig Sinn machen.
Ein wichtiges Thema für den Bundesverein, das wir an Frau Wegling herangetragen haben, ist die ausreichende Eigenkapitalausstattung bei Neugründungen, u.a. mit dem KfW Programm 134. Die jetzigen Bedingungen schaffen nach unseren Erfahrungen Fehlanreize für Personengruppen, die ausreichend vermögend sind, um die geforderten banküblichen Sicherheiten zu stellen. Die Sicherung der Darlehen durch Abtretung der Auseinandersetzungsguthaben wäre eine fördergerechte Lösung. Hier stoßen jedoch die ausreichenden Banken an ihre Grenzen. Ein ressortübergreifendes Thema, das im Zusammenwirken gelöst werden könnte.
Unser Fazit
Bezahlbares Wohnen als Grundrecht zu gewährleisten geht nicht ohne die Genossenschaften und nachhaltiger Förderung! Der Genossenschaft als Rechtsform und Wirtschaftsfaktor noch mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen ist eine lohnende Aufgabe. Genossenschaftsbeauftragte in allen demokratischen Fraktionen zu benennen wäre ein lohnenswerter Schritt. Das Jahr 2025 wurde von der UNO zum „Jahr der Genossenschaften“ gekürt – nutzen wir es!
Danke für das Gespräch, Frau Wegling.
Angelika Noß
Stellvertretende Vorsitzende
BzFdG e.V.