Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Bundesvereins zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e. V.,
vier Jahrzehnte im Dienst eines Gedankens, der aktueller ist denn je: Der Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens feiert sein 40-jähriges Bestehen. Ich gratuliere Ihnen zu diesem Jubiläum sehr herzlich!
Der Verein steht für eine Unternehmensform, die auf Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung gründet – und damit auf Werten, die in Zeiten großer Unsicherheit und dem wachsenden Wunsch nach Gemeinschaft und Solidarität besondere Relevanz haben.
Die Genossenschaft ist eine der ältesten demokratischen Rechts- und Organisationsformen überhaupt. Ihre Idee ist einleuchtend, krisenfest und wird seit mehr als 150 Jahren gelebt: In der Genossenschaft geht es nicht um Gewinnmaximierung, sondern um das Wohl der Mitglieder. Es geht darum, dass Menschen sich gegenseitig helfen und gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Mit dieser Überlegung gründete Friedrich Raiffeisen im Jahr 1864 den Heddesdorfer Darlehenskassen-Verein, eine Darlehenskasse für Bauern, die keinen Zugang zu Krediten hatte, weil sie arm waren – und arm blieben, gerade weil sie nicht kreditwürdig waren. Er durchbrach diesen Teufelskreis mit einem Prinzip: Gemeinsam sind wir kreditwürdig, gemeinsam sind wir stark. Es ist ein Prinzip der Genossenschaft und es weist weit über die Wirtschaft hinaus.
Und dieses Prinzip lebt weiter. In den vielen Genossenschaftsbanken, die noch heute in jedem Ort Deutschland präsent sind. In den Wohnungsgenossenschaften, die Menschen bezahlbaren Wohnraum ermöglichen, wo der Markt sie ausschließt – in Berlin, Hamburg oder Leipzig. In Energiegenossenschaften, die aus Bürgern Mitgestalter der Energiewende machen. Oder in den genossenschaftlich organisierten Molkereien. Überall dort, wo Menschen erkannt haben, dass es sich viel mehr lohnt, sich zusammenschließen statt miteinander zu konkurrieren.
Der Bundesverein war dabei stets ein Hüter dieses Modells. Er hat mit juristischer Sachkenntnis und großer Leidenschaft dafür sorgt, dass das Recht mit der Zeit geht, ohne die Seele des Modells zu verraten. Seine Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, seine Fachveranstaltungen, seine Impulse zum aktuellen Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform sind ein wertvoller Dienst an der Sache.
Und die Idee des genossenschaftlichen Miteinanders ist dringlich. Demografischer Wandel, Klimakrise und Digitalisierung – auch zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit bietet die Genossenschaft ein enormes Potenzial. Von Energiedörfern, die sich selbst mit Strom versorgen, über Pflegegenossenschaften, die alten Menschen ein würdiges Leben ermöglichen, bis hin zu Plattformgenossenschaften, die uns im Handel oder bei Lieferservices aus der Abhängigkeit von Algorithmen der Techgiganten befreien – die Genossenschaft erfindet sich neu, weil sie zeitlos ist. Und mit ihrer strikten Ausrichtung, die Zwecke ihrer Mitglieder zu fördern, kann sie Antworten geben, die andere Unternehmensformen strukturell nicht liefern können.
Das Genossenschaftswesen ist ein weltweit anerkanntes Modell. Das Internationale Jahr der Genossenschaften 2012 war ein erstes Signal. 2025 wurde es wiederholt – und die Vereinten Nationen unterstrichen im Dezember desselben Jahres mit einer Resolution, was längst gilt: Genossenschaften sind ein Schlüsselinstrument für die Befreiung aus Armut. Sie ermöglichen Kaffeebauern in Afrika den Zugang zu fairen Märkten und an vielen Orten des globalen Südens neue Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung.
In Deutschland, einem der genossenschaftsstärksten Länder weltweit, sind Genossenschaften für mittlerweile 22 Millionen Menschen von unschätzbarem Wert. Und diese Zahl wächst weiter. Vierzig Jahre lang hat der Bundesverein daran mitgewirkt. Er hat dafür gesorgt, dass das Genossenschaftsrecht nie veraltet und der Genossenschaftsgedanke nie verblasst.
Und er hatte damit Erfolg: Der Genossenschaftsgedanke hat auch heute große Strahlkraft.
Wir im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schätzen diesen Einsatz sehr und danken für die vielen Jahre des Austauschs. Wir sind entschlossen, auch in den kommenden Jahrzehnte gemeinsam mit Ihnen an der Weiterentwicklung des Genossenschaftsgedankens zu arbeiten. Denn eine Gesellschaft, die auf Solidarität baut, braucht Rechtsformen, die Solidarität ermöglichen. Die Genossenschaft ist eine davon – und der Bundesverein ihr beredtster Anwalt.
Für die Zukunft wünsche ich dem Bundesverein weiterhin Erfolg, Inspiration und Kraft – auf die nächsten vierzig Jahre!
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

