Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. zu einer kommenden Novelle des Genossenschaftsgesetzes

Am 28.7.2023 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) dem Bundesverein Eckpunkte zu einer geplanten Änderung des Genossenschaftsgesetzes zugesendet. Die Vorschläge werden demnächst bei einer Anhörung am 13.09.23 im BMJ genauer vorgestellt werden, anschließend wird es die Möglichkeit geben schriftlich Stellung zu nehmen. Der BzFdG ist eingeladen worden, sich daran zu beteiligen. 

Die Eckpunkte beinhalten gemäß der Pressemitteilung des BMJ folgende Schwerpunkte:

  1. Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften
    Zur Förderung der Digitalisierung sollen insbesondere die meisten Schriftformerfordernisse des Genossenschaftsgesetzes (GenG) zugunsten der Textform abgeschafft werden. Die Schriftform soll nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Weitere Vorschläge betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.
  2. Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform
    Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll der Gründungsprozess einer Genossenschaft beschleunigt werden. Dies soll durch die Einrichtung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände, die Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht (nur durch das Gericht oder auch durch die Prüfungsverbände ?) sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden. Von den geplanten Änderungen werden insbesondere Start-Ups profitieren.
  3. Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
    Zudem sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Die Gesetzesänderungen dazu in den Jahren 2017 und 2022 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen wird hier unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Der BzFdG begrüßt die vorgesehenen Änderungen ausdrücklich, da diese die Umsetzung des Genossenschaftsgedankens in der genossenschaftlichen Rechtsform verbessern.

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren rasche Fortschritte gemacht, deshalb ist die Umsetzung ins Genossenschaftsrecht dringend geboten, vor allem, damit auch die junge Generation die Genossenschaft als eine attraktive und zeitgemäße Rechtsform wahrnimmt. Der BzFdG unterstützt aus diesem Grunde auch die Initiative #GenoDigital, die sich in besonderem Maße für die Verbesserung der Digitalisierung bei Genossenschaften engagiert.

Die Steigerung der Attraktivität ist – neben der Verbreitung der Genossenschaftsidee – ein Kernanliegen des BzFdG. Wir werden uns mit den konkreten Vorschlägen auseinandersetzen und dafür einsetzen, dass die Vorschläge auch tatsächlich geeignet sind, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu machen. Mit der neuen Datenbank über die Prüfverbände wird mehr Transparenz geschaffen. Die dabei vorgeschlagenen ergänzenden Informationen, etwa über besondere Schwerpunkte, Prüfungsgebühren und Gründungsunterstützung wären aus Sicht des BzFdG besonders begrüßenswert. Auch die Standardisierung der Gründungsprüfung würde mehr Schwung in die Gründungslandschaft bringen.

Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften, die dem Genossenschaftsgedanken Schaden können, finden unsere ausdrückliche Zustimmung. In letzter Zeit gab es Fälle, in denen Genossenschaften nur zur Steueroptimierung gegründet oder in denen mit betrügerischen Methoden Mitglieder um ihr Geld gebracht worden sind. Sollte es hier Lücken geben, die zu schließen sind, dann ist das mehr als sinnvoll, soweit dies nicht zu Lasten der großen Mehrheit der ordentlich agierenden Genossenschaften geht. Eine stärkere Aufmerksamkeit der Prüfverbände bei der Beurteilung des Förderzwecks und eine verbesserte Staatsaufsicht hierüber kann künftigen Umgehungen der Genossenschaftsidee vorbeugen.

Weitere Informationen (Download der Eckpunkte als pdf):

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Eckpunkte/Eckpunkte_Genossenschaftsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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