Dem Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. (BzFdG) ist vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Möglichkeit gegeben worden im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung zu dem geplanten Vorhaben zu nehmen, das Genossenschaftsgesetz zu ändern. Die Idee des BMJ ist es, dass durch die geplanten Änderungen die genossenschaftliche Rechtsform gestärkt wird. Dabei gibt es drei Schwerpunkte:
- Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften
- Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform
- Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften
Der BzFdG begrüßt die Initiative des BMJ ausdrücklich, auch wenn einige Vorschläge sicherlich noch einer weiteren Diskussion und Konkretisierung bedürfen. Besonders aus unserer Sicht hervorzuheben ist die vom BMJ vorgeschlagene Änderung des § 27 GenG, in dem es um die Frage geht, ob die Generalversammlung dem Vorstand Weisungen erteilen kann. Seit der Genossenschaftsreform vom 1973 ist dies nicht mehr möglich, seit vielen Jahren setzen wir uns dafür ein, dass dieser Teil der genossenschaftlichen Selbstverwaltung und Selbstorganisation wieder in das Genossenschaftsgesetz aufgenommen wird. Wir hoffen, dass dieser Vorschlag nun tatsächlich umgesetzt wird.
Weiteres können Sie unserer Stellungnahme entnehmen:
Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiter beobachten und – soweit möglich – auch begleiten.